Sachkunde

Die Sachkunde (im allgemeinen auch Hundeführerschein genannt) ist nach dem Niedersächsischen Hundegesetzt (NHundG) für die Haltung eines Hundes in Niedersachsen die Sachkunde für Hundehalter seit dem 01. Juli 2013 nachzuweisen oder einen Nachweis darüber vorzulegen, dass man innerhalb der letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre einen Hund gehalten hat.
Der Nachweis erfolgt vor Anschaffung des Hundes!

Der Sachkundenachweis erfolgt durch das Ablegen:
theoretische Prüfung 
und 
praktische Prüfung.

Wer darf sich zur Prüfung anmelden?
Die Sachkundeprüfung dürfen alle Personen ablegen, die ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben und folgende Voraussetzungen erfüllen:
• Die Person ist mindestens 16 Jahre alt.
• Der Hund ist älter als 12 Monate.
• Der Hund ist gechippt und geimpft.
• Es ist ein Eintrag im Hunderegister Niedersachsen erfolgt.
• Für den Hund ist eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen worden.

Wichtig:
Die Sachkunde muss lediglich die Hundehalterin oder der Hundehalter machen und nicht jedes Familienmitglied.
Zum Spazierengehen mit dem Familienhund ist kein Sachkundenachweis erforderlich.

 

Crash-Kurs:

Dieser Crash-Kurs beinhaltet:
 
• Eine Seminarstunde,
• Gebühr für die theoretische Prüfung,
• Buch zur ergänzenden Vorbereitung auf die theoretische Prüfung zum Selbststudium.

Kosten insgesamt: 75,00 €

Sachkunde für Hundehalter




Weitere Informationen zum niedersächsischen Hundegesetz (Sachkunde).

Allgemeine Informationen zum Halten von Hunden.

HINWEIS:

Das Buch kann zur Vorbereitung auf die theoretische Prüfung (Selbststudium) bei mir erworben werden zu einem Preis von
16,00 € inkl. MwSt.


E-Mail
Anruf