Sachkundeprüfung Praxis

Der zweite Teil des Sachkundenachweises ist die praktische Sachkundeprüfung und ist während des ersten Jahres der Hundehaltung erfolgreich abzulegen.

Die Prüfung findet an mindestens zwei unterschiedlichen Orten - verkehrsöffentlicher Raum und ablenkungsarmer Bereich
(z.B. Grünanlage mit der Möglichkeit zum Freilauf) - statt.

Die Prüfung muss nicht mit dem eigenen Hund durchgeführt werden. Regelungen, die die Prüfung von gefährlichen Hunden betreffen, bleiben hiervon unberührt.

Die gesamte Prüfung kann mit einem angeleinten Hund durchgeführt werden.
Die Prüfungssituation im verkehrsöffentlichen Raum muss angeleint absolviert werden.

Am Prüfungstag sollte der eingesetzte Hund einen gesunden Eindruck erwecken.
Offensichtlich kranke oder verletzte Hunde werden zur Prüfung nicht zugelassen.

Die Verwendung von Hör- und/oder Sichtzeichen ist erlaubt. Es ist auch erlaubt, den Hund bei korrektem Verhalten zu belohnen. 

Die Prüfung ist erfolgreich abgelegt, wenn der Prüfling die nach § 3 Abs. 2 S. 1 NHundG erforderlichen Kenntnisse nachweist und den Hund sicher durch die vorgegebenen Prüfungssituationen führen kann.

Folgende Prüfungssituationen werden abgefordert:

• Handling am Hund,
• Kontrolliertes Gehen an der Leine,
• Ausführung des Signal Sitz oder Steh oder Platz oder Bleib,
• Rückruf,
• Begegnungen mit: Joggern, Skatern, Spaziergänger, Menschengruppen, Radfahrern, Kinderwagen und mit anderen Hunden,
• Gehen an stärker befahrener Straße,
• Überqueren einer befahrenen Straße.


Als nicht erfolgreich abgelegt gilt insbesondere, wenn der Prüfling:

• den Hund nicht unter Kontrolle hat,
• sich unangemessen verhält oder
• von elf Prüfungssituationen fünf oder weniger erfolgreich absolviert.

Wer darf sich zur Prüfung anmelden?

Für die Sachkundeprüfung Praxis dürfen sich alle Personen die ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben, anmelden und es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

• die Person muss mindestens 16 Jahre alt sein,
• der Hund ist älter als 12 Monate,
• der Hund ist gechippt und geimpft (dem Alter entsprechend),
• es ist eine Eintragung in das Hunderegister Niedersachsen erfolgt und
• es wurde eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

Die gesamte Prüfung kann beliebig oft und in beliebigem zeitlichem Abstand jeweils kostenpflichtig wiederholt werden.

Dauer: ca. 60 Minuten

Kosten: 60,00 €.

 

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